Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch an uns zurücksenden, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Pfand Starterbatterien:

Nach §10 BattG. ist jeder Verkäufer verpflichtet für Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50€ inkl. Mwst. zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Batterie keine Altbatterie abgegeben wird.

Der Pfandbetrag ist bereits im Artikelpreis enthalten.

Sie können Ihre Altbatterie kostenlos bei uns, oder alternativ bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.

Wir bieten 2 Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:

- Bei Rückgabe Ihrer Altbatterie in unserer Verkaufsstelle

- Sie schicken uns (Gefahrgutvorschriften beachten!) die Altbatterie

inkl. einer Kopie unserer Verkaufsrechnung ausreichend frankiert zu

Eine Rückzahlung des Pfandbetrags aufgrund von Entsorgungsnachweisen ist nicht möglich.